Die Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen des Kindes in Kindertagesstätten ist ein wichtiger Bestandteil des Kinderbildungsgesetzes in NRW. Auf der Grundlage von Beobachtungen in schriftlicher Form wird, mit dem Einverständnis der Eltern, für jedes Kind eine Bildungsdokumentation geschrieben. Am Ende der Kindergartenzeit wird eine Zusammenfassung dieser Notizen und der Basikbogen an die Eltern überreicht. Sie entscheiden anschließend, ob Sie dies an die Grundschule weitergeben möchten.