MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes kommen zur Reihenuntersuchung der 4-jährigen in die Einrichtung. Die Eltern füllen einen Fragebogen aus und geben Ihr Einverständnis.
Zudem besucht uns der Zahnarzt des Gesundheitsamtes.
Laut Infektionsschutzgesetz gibt es unterschiedliche Auflagen, teilweise müssen wir als Gemeinschaftseinrichtung Meldung an das Gesundheitsamt geben.