Zum Mitfahren Ihres Kindes in einem anderen PKW benötigen wir das schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten. Einen gesetzlich zugelassenen Kindersitz geben Sie bitte Ihrem Kind mit. Fahrer und Leitung müssen einen schriftlichen Fahrauftrag der Einrichtung gegenzeichnen, dann greift auch die gesetzliche Unfallversicherung.
Eventuelle Schäden am PKW sind nicht versichert und können auch durch die Einrichtung nicht abgedeckt werden.