In Gemeinschaftseinrichtungen bedeutet der intensive Kontakt mit den anderen Kindern auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Laut Bundesregierung sind wir vom Kindergarten dazu verpflichtet, zu überprüfen ob eine Impfberatung vorliegt.
Für die Aufnahme in die Einrichtung ist die Vorlage des Vorsorgeuntersuchungsheftes oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.
Seit dem 01.03.2020 gilt die Masern- Impfpflicht. Ungeimpfte Kinder dürfen nicht mehr aufgenommen werden.