Die Aufnahme behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder ist bei uns selbstverständlich, wenn ihren Bedürfnissen in der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.
Im Sinne des Landesrahmenvertrages nach §131 SGB IX für NRW, liegt auch bei uns ein ICF-Konzept vor.
Es kann bei Bedarf in der Einrichtung eingesehen werden.