verabreichen wir nur nach schriftlicher Vereinbarung und Dosierungsanleitung des Hausarztes. Vordrucke erhalten Sie bei uns. Diese müssen vom Arzt mit Stempel und Unterschrift ausgefüllt werden.
Natürlich benötigen wir auch von beiden Erziehungsberechtigten eine schriftliche Ermächtigung. Die Medikamentenvergabe wird von uns schriftlich dokumentiert.